Notbetreuung in absoluten Ausnahmefällen

Thu, 04 Feb 2021 01:20:42 +0000 von Kita Landwehrhagen

Ein Anspruch auf eine Notbetreuung trotz Schließung von Kindertageseinrichtungen im Kirchenkreis besteht nicht. Oberstes Ziel ist und bleibt die Unterbrechung von Infektionsketten des Corona-Virus. Es liegt für uns alle eine Notsituation vor, bei der individuelle Interessen soweit wie möglich zurückstehen müssen! Der Aufenthalt zu Hause und in kleinen Gruppen ist unbedingt der Betreuung in einer Einrichtung vorzuziehen.

Bitte prüfen Sie daher sehr sorgfältig und kritisch, ob für Sie tatsächlich ein Ausnahmefall zutrifft. Sollten Sie die Kinderbetreuung im privaten Umfeld aktuell nicht leisten können, reichen Sie uns die von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber lückenlos ausgefüllte Checkliste rein. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.
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