Kinderschutz
Jedes Kind hat das Recht gesund und unter kindgerechten Umständen aufzuwachsen
Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahre 2012 wurden der Kinderschutzauftrag präzisiert und die Sicherung des Kindeswohls bzw. der Kinderschutz als ein elementares Thema in der Kindertagesbetreuung. Erzieherinnen, Erzieher und alle anderen Fachkräfte sind verpflichtet sich um das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder zu sorgen. Die MitarbeiterInnen in Kindertageseinrichtungen stehen im direkten Kontakt mit den Kindern, erleben sie täglich über viele Stunden, kennen die Eltern und haben Einblick in das soziale Umfeld der Familien. Dabei existiert kaum ein sensibleres Thema als Kinderschutz und Prävention im Hinblick auf Gewalt, sexuellen Missbrauch und Verwahrlosung, weil man sich dieser Thematik nur schwer nüchtern und objektiv nähern kann.
Die Verantwortung, die wir Fachkräfte und andere Mitarbeiter in sozialpädagogischen Einrichtungen im Hinblick auf den Kinderschutz tragen, ist in § 8a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetzes) klar definiert.
Es gibt für alle Kindertagesstätten im Kindertagesstättenverband ein gemeinsames Kinderschutzkonzept mit Ablaufplänen und klaren Zuständigkeiten welches in regelmäßigen Abständen mit den Fachkräften thematisiert und aufgefrischt wird.
Die Verantwortung, die wir Fachkräfte und andere Mitarbeiter in sozialpädagogischen Einrichtungen im Hinblick auf den Kinderschutz tragen, ist in § 8a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetzes) klar definiert.
Es gibt für alle Kindertagesstätten im Kindertagesstättenverband ein gemeinsames Kinderschutzkonzept mit Ablaufplänen und klaren Zuständigkeiten welches in regelmäßigen Abständen mit den Fachkräften thematisiert und aufgefrischt wird.